Turngeräte-Börse
Suchen Sie für Ihre Turnabteilung einen Stufenbarren? Liegen in Ihrer Turnhalle Gymnastikmatten ungenutzt herum? In der neuen Tausch- und Second-Hand-Börse des Saarländischen Turnerbundes können Vereine Turngeräte und andere nützliche Gegenstände, die bei dem Einen in der Ecke herumstehen, von dem anderen aber dringend benötigt werden, zum Tausch oder Verkauf anbieten.
Vereine, die sich angesprochen fühlen können per E-Mail ihre zum Tausch oder Verkauf stehenden Geräte oder Suchanfragen melden.
Info: presse@saarlaendischer-turnerbund.de oder Tel. (0681) 3879-229
TV Lebach sucht:
Gebrauchten Bodenläufer und ein Sprungbrett mit auswechslebaren Federn.
Konkat: Margot Schwindling, Tel. (06881) 3724, E-Mail: margot35@gmx.de
Änderungen im Spendenrecht: Neue Muster für Sach- und Geldzuwendungen
"Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007 haben sich unter anderem. Änderungen im Spendenrecht ergeben, die rückwirkend zum 1. Januar 2007 gelten. Diese Änderungen erfordern eine Anpassung der verbindlichen Muster für Zuwendungsbestätigungen im Sinne von § 50 Abs. 1 EStDV in Verbindung mit dem BMF-Schreiben vom 2. Juni 2000 (BStBl I 2000 S. 592).
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die als Download zur Verfügunge stehenden Muster für Zuwendungen ab dem 1. Januar 2007 zu verwenden. Aufgrund der rückwirkenden Änderung des Spendenrechts ist es nicht zu beanstanden, wenn bis zum 30. Juni 2008 die bisherigen Muster für Zuwendungsbestätigungen (BMF-Schreiben vom 18. November 1999 - BStBl I 1999 S. 979 - und BMF-Schreiben vom 7. Dezember 2000 - BStBl I 2000 S. 1557 -) verwendet werden. Die bei Verwendung der bisherigen Muster erforderlichen rein redaktionellen Anpassungen, aufgrund der Gesetzesänderungen zum 1. Januar 2007, können vom Spendenempfänger selbständig vorgenommen werden."
Frank Karthein
Download:
Bestätigung über Sachzuwendungen
Bestätigung über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeitrag
Turngeräte-Börse: TV Blies Bliesen sucht
Wir benötigen für unsere Gerätturnerinnen eine Akrobahn. Wer kann uns weiterhelfen?
Kontakt: Heidi Haßdenteufel, Geschäftsführung TV "Blies" Bliesen e.V.
E-Mail: heidi.hassdenteufel@freenet.de
Bibliothek auf der STB-Geschäftsstelle
Ein umfangreicher Buchbestand mit Publikationen rund um den Sport befindet sich auf der Geschäftsstelle des Saarländischen Turnerbundes.
Zu folgenden Themenbereichen existieren Veröffentlichungen:
- Kinder- und Jugendturnen
- Sportwissenschaft
- Geschichte
- Sportarten
- Vereinsberatung
Es handelt sich hierbei um eine Präsenzbibliothek, das heißt Interessenten können die Titel auf der STB-Geschäftsstelle einsehen.
Lesen Sie hier den aktuellen Bücher-Bestand: Download-Liste
ARAG Sportversicherung informiert
Unfallversicherung für das Ehrenamt im Sport
Seit 2005 steht auch vielen ehrenamtlich Tätigen im Sport die neue gesetzliche Möglichkeit der freiwilligen Versicherung in der Gesetzlichen Unfallversicherung (Träger: VerwaltungsberufsgGenossenschaft - VBG) zu. Hierzu können Vereine ihre Ehrenamtler über den LSB/LSV bei der VBG anmelden und versichern. Die ARAG Sportversicherung bietet einen vergleichbaren -in Zusammenarbeit mit der Fa. Himmelseher entwickelten- Versicherungsschutz an. Der Landessportverband für das Saarland hat dieses Angebot der ARAG Sportversicherung für seine Vereine und Verbände mit Wirkung vom 1.1.2006 angenommen.
Der Vorteil liegt, bei einem vergleichbaren Deckungsschutz, in der Prämiengarantie für lange Zeit, während die VBG ihren Beitrag per Gesetz jedes Jahr nach dem Schadenaufwand neu ermitteln darf.
Der Versicherungsschutz wurde durch den Landessportverband als Ergänzung zum Sportversicherungsvertrag abgeschlossen; er gilt für die satzungsgemäß gewählten Organe des über den Sportversicherungsvertrag versicherten Verbandes oder Vereins.
Die zeitliche und örtliche Begrenzung des Versicherungsschutzes wird durch den Sportversicherungsvertrag bestimmt; besteht für ein Unfallereignis Versicherungsschutz über den Sportversicherungsvertrag, so besteht Versicherungsschutz auch über diese Unfallversicherung.
Die Unfallversicherung für das Ehrenamt im Sport soll die Leistungen des Sportversicherungsvertrages erweitern; Leistungen aus dem Sportversicherungsvertrag werden nicht auf Leistungen dieser Unfallversicherung angerechnet. Das gleiche gilt für anderweitig bestehende private Unfall- oder Lebensversicherungen oder Haftpflichtansprüche gegenüber Dritten.
Die Leistungen der Unfallversicherung für das Ehrenamt im Sport werden von einem durch die ARAG bestellten professionellen, auf das Reha-Management spezialisierten Unternehmen (GenRe Reha-Dienst GmbH) begleitet. Dieses Unternehmen ist von ARAG befugt, Entscheidungen über Leistungen zu treffen, die der Erreichung der Ziele der einzelnen Leistungsarten dienen.
Lesen Sie hier die Leistungen im Einzelnen: Sporversicherung
Service-Leistungen des Saarländischen Turnerbundes und seiner Turngaue für seine Mitgliedsvereine
1. Versicherung des Vereines und seiner Mitglieder im Rahmen des Sportversicherungsvertrages gegen Zahlung der günstigen, jährlich zu entrichtenden Versicherungsgebühr.
2. Zuschüsse an Vereine für die beschäftigten Übungsleiter und Trainer (Voraussetzungen: Jugendarbeit, Teilnahme an Veranstaltungen, vertraglich verpflichtete Übungsleiter, Abgabe eines Übungsleiternachweises).
3. Zuschüsse an Vereine bei Anschaffungen von Turn- und Sportgeräten (Antragstellung an die Turngaue).
4. Beratung der Vereine in Rechtsfragen durch den Justiziar des Saarländischen Turnerbundes.
5. Information und Beratung der Vereine durch das elfmal jährlich erscheinende amtliche Mitteilungsblatt „STB aktuell“ (integriert in „Turnen an der Saar“).
6. Information der Vereine und seiner Mitglieder durch das elfmal jährlich erscheinende Magazin „Turnen an der Saar“ gegen geringes Entgelt (Pflichtbezug, Anzahl abhängig von der Mitgliederzahl, Einzel-Abonnements möglich).
7. Beratung der Vereine in spezifischen Fragen durch die Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle und durch die ehrenamtlichen Funktionsträger.
8. Durchführung von Aus- und Fortbildungen für Mitarbeiter in Verwaltung und Organisation sowie für Übungsleiter und Trainer durch das Bildungswerk des STB, Ausstellung und Verlängerung von Lizenzen, deutlich geringere Teilnehmergebühren als bei Nichtmitgliedern.
9. Durchführung von Kinder- und Jugendfreizeiten im und außerhalb des Saarlandes.
10. Durchführung von Kinder- und Jugend Turn-Camps im Saarland.
11. Vorhalten einer Passstelle (Ausstellung und Verlängerung von Start- und Spielerpässen).
12. Durchführen von attraktiven und öffentlichkeitswirksamen Großveranstaltungen (z. B.: Landesturnfeste, Turngalen).
13. Vorhalten einer Pressestelle (wöchentliche Pressemitteilungen).
14. Günstige Vermietung von Zimmern, Funktionsräumen, Sporthallen und Blockhütten im Sport- und Freizeithotel Braunshausen für Einzel- und Gruppenaufenthalte.
15. Günstige Vermietung der Skihütte am Herzogenhorn (Feldberg/Schwarzwald) für Gruppenaufenthalte (Skilanglauf, Abfahrt, Wandern).
16. Durchführung von Projekten zu aktuellen Themen in Zusammenarbeit mit interessierten Mitgliedsvereinen.
17. Kostenlose Ausbildung von Kampfrichtern und Schiedsrichtern in den vom STB betreuten Sportarten.
18. Anbieten von Ehrungsmöglichkeiten für verdienstvolle Vereinsmitarbeiter.
19. Ehrung von Vereinen bei runden Jubiläen.
20. Ausleihe von Fahnen und Bannern für Vereinsveranstaltungen.
21. Durchführung von sportlichen und geselligen Veranstaltungen.
22. Kostenlose Weiterbildung für Frauen in Führungspositionen.
23. Günstige Vermietung eines 9-Sitzer-Kleinbusses.
Versicherung für ehrenamtliche Mitarbeiter
Erweiterung des ARAG-Sportversicherungsvertrages
Wie der Landessportverband für das Saarland mitteilt, wird der Sportversicherungsvertrag zwischen ARAG und LSVS zum 01. Januar 2006 ausgeweitet.
Der erweiterte Versicherungsschutz gilt für alle Mitglieder, die von der Mitgliederversammlung eines Turnvereins in ein, durch die Satzung vorgesehenes, offizielles Amt gewählt worden sind. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Annahme des Amtes nach der Wahl; er endet mit dem Zeitpunkt, an dem das Amt nicht mehr ausgeübt werden kann.
Der erweiterte Versicherungsschutz gilt bei der satzungsgemäßen Ausübung des Amtes. Für das Wegerisiko gelten die Bestimmungen des Sportversicherungsvertrages sinngemäß. Ansprüche auf Versicherungsleistungen bestehen erst nach Vorleistung anderer Leistungsträger (z.B. gesetzliche- oder private Kranken-, Pflege- oder Unfallversicherungen, Beihilfeeinrichtungen, Träger der Sozialhilfe), soweit im Einzelfall nichts anderes bestimmt ist.
Im Einzelnen umfasst der erweiterte Versicherungsvertrag medizinisches Rehamanagement und Heilkosten, berufliches Rehamanagement, Übergangsleistungen, Unfallrente, Todesfallleistungen, Pflegefall-Management und Pflegekosten, Wohnungshilfe, KFZ Hilfe und soziales Rehamanagement.
Zur Finanzierung dieser Erweiterung der Versicherungsleistung erhöhen sich die Beiträge bei der ARAG-Sportversicherung je Mitglied um 5 Cent und betragen somit ab 01. Januar 2006 jährlich
• für Jugendliche/ Erwachsene über 14 Jahre 2,59 €
• für Kinder bis 14 Jahre 1,45 €
einschließlich zur Zeit 16% gesetzlicher Versicherungssteuer.
Zu gegebener Zeit werden detailliertere Informationen durch den Saarländischen Turnerbund oder den Landessportverband für das Saarland an die Vereine gegeben.
Prädikat „Ausgezeichnet! Fitness- und Gesundheitsstudio im Verein“
Seit Beginn des Jahres 2005 gibt es ein bundesweites Qualitätsprädikat für Vereine, die ein eigenes Fitness- und Gesundheitsstudio betreiben. Das Prädikat „Ausgezeichnet! Fitness- und Gesundheitsstudio im Verein“ ist eine gemeinsame Initiative des Deutschen Turner-Bundes und des Bundesverbandes Deutscher Gewichtheber. Mit Hilfe dieses Prädikats kann sowohl innerhalb des Vereins, als auch nach außen hin der hohe Qualitätsstandard der Studioanlage und der darin tätigen Personen dargestellt werden.
Die für eine Zertifizierung mit dem Prädikat geforderten Qualitätsstandards wurden in einem Qualitätsleitfaden zusammengefasst. Dieser Leitfaden soll Vereinen, die ein eigenes Fitnessstudio planen oder bereits betreiben, zum einen als Planungs- Aufbau- und Orientierungswerkzeug dienen, zum anderen bildet er die Grundlage für die Überprüfung der Studioanlage.
Der Qualitätsleitfaden sowie ein Flyer mit allgemeinen Informationen zum Prädikat stehen als Download unter www.praedikat-studio.de zur Verfügung oder können angefordert werden:
Deutscher Turner-Bund
Christina Haack
Otto-Fleck-Schneise 8
60528 Frankfurt
E-Mail: christina.haack@dtb-online.de
Achtung: Angriff auf Vereinskonten
Von einem unrechtmäßigen Angriff auf die Vereinskonten berichtet der TV Landsweiler:
„In den letzten Wochen wurden vermehrt von unlauteren Firmen Versuche unternommen, Beträge von unseren Vereinskonten unberechtigterweise abbuchen bzw. überweisen zu lassen. Nach Angabe einer unserer Hausbanken ist dies in der Vergangenheit häufiger auch bei anderen Vereinen aufgetreten. Der letzte "Angriff" auf unsere Vereinskonten wurde von einer Firma Woltermann und Partner vorgenommen,“ so Antonius Martin, Kassenwart im TV Landsweiler.
Welcher Turnverein er sah sich in jüngster Zeit ähnlichen Aktionen ausgesetzt? Um eventuell rechtliche Schritte gegen diese kriminellen Machenschaften einzuleiten, sind alle betroffenen Turnvereine aufgerufen, ihren Fall der Geschäftsstelle des Saarländischen Turnerbundes zu melden, Tel. (0681) 3879-231, E-Mail: pfeffer@saarlaendischer-turnerbund.de
Grunderwerbsteuer – Übernahme von Sportanlagen durch Vereine
Vermehrt wird Sportvereinen von Kommunen die Übernahme von Immobilien und Sportanlagen angeboten. Das Ministerium der Finanzen des Saarlandes hat in Bezug auf die Grunderwerbsteuer folgende Information herausgegeben:
„Die Übertragung von Eigentum an Grundstücken wie auch die Einräumung von Erbbaurechten an Grundstücken unterliegen der Grunderwerbsteuer. Dabei spielt es im Übrigen keine Rolle, ob der Erwerber als gemeinnütziger Verein anerkannt ist. Der für die Grundstücksübertragung vereinbarte Kaufpreis stellt die Bemessungsgrundlage für die Steuer i.H. von 3,5 vom Hundert dar.
Wird kein Kaufpreis oder nur ein symbolischer Kaufpreis vereinbart, bemisst sich die Grunder-werbsteuer nach dem Grundbesitzwert, der von der Steuerverwaltung ermittelt und mit einem sog. Feststellungsbescheid festgesetzt wird. Einwände gegen den Grundbesitzwert müssen innerhalb eines Monats gegen den Feststellungsbescheid geltend gemacht werden. Wichtig ist, dass Ent¬scheidungen des Feststellungsbescheides nicht erst durch eine Anfechtung des Grunderwerb-steuerbescheides (als sog. Folgebescheid) angegriffen werden können.
Schuldner der Grunderwerbsteuer sind der Veräußerer und der Erwerber als Gesamtschuldner. In dem notariell zu beurkundeten Vertrag kann die Schuldnerschaft abweichend geregelt werden;
d. h. die beiden Vertragspartner können vereinbaren, ob und welcher der beiden Vertragspartner die Verpflichtung zur Zahlung der Grunderwerbsteuer alleine übernimmt.“
