Frauenförderplan des Saarländischen Turnerbundes

Vom 2. Dezember 1999

I. Vorbemerkung
Frauen und Männer sind nach dem Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik  Deutschland Art. 3, Abs. 2 gleichberechtigt.

II. Ausgangspunkt – Ist-Analyse
Mit 65,12 % (Bestandserhebung STB vom 23.8.1999) weist der Saarländische Turnerbund einen hohen Prozentsatz weiblicher Mitglieder (56.924 Mädchen und Frauen) auf.

Viele von ihnen sind Übungsleiterinnen und ehrenamtliche Helferinnen im Verein. Jedoch schlägt sich dieser Prozentsatz in den „Schaltstellend der Macht“ nicht nieder; der Frauenanteil ist dort wesentlich geringer.

Durch einen Frauenförderplan sollen die Rahmenbedingungen im Saarländische Turnerbund so verändert werden, dass den Mädchen und Frauen Gelegenheit gegeben wird, in Führungspositionen einzusteigen und entsprechend der Zahl der weiblichen Mitglieder die Zahl der Mädchen und Frauen in den Gremien zu erhöhen, damit sie ihre Vorstellungen einbringen und verwirklichen können.

Aufgabe ist es daher, bei beiden Geschlechtern ein Bewusstsein für bestehende Benachteiligungen und deren Ursachen hervorzuheben und Änderungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die zum Handeln auffordern und Abhilfe schaffen.

III. Notwendigkeit des Frauenförderplans
In den Führungspositionen sind Mädchen und Frauen unterrepräsentiert. Mit gezielten Maßnahmen können Benachteiligungen korrigiert werden, um Mädchen und Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und Leistung besser in Führungspositionen zu etablieren.

IV. Zielsetzung
Der Frauenförderplan des Saarländischen Turnerbundes hat das Ziel:
- die im Grundgesetz verankerte Gleichberechtigung von Mann und Frau herbeizuführen,
- die Zahl der Mädchen und Frauen in allen Gremien des Sports zu erhöhen,
- fachliche und überfachliche Frauenarbeit zu vernetzen,
- das Sportangebot an den Interessen und Bedürfnissen der Mädchen und Frauen zu orientieren bzw. zu verbessern,
- die Inhalte des Konzeptes „Coaching“ – Frauen führen auf Gau- und Vereinsebene zu übertragen.

V. Maßnahmen
- Bildungsarbeit
Im Interesse eines bedarfsgerechten, praxisnahen und flächendeckenden Sportangebots des Saarländischen Turnerbundes sind Mädchen und Frauen in die Bildungsarbeit miteinzubinden bzw. zu berücksichtigen (z.B. Lehrgänge, Kurse/Projekte, Lehrgangsleiterinnen, Referentinnen). Darüber hinaus sind spezielle Modelle und Konzepte als Lehrgangsangebote, in denen sich Frauen für ihre Mitarbeit im Sport qualifizieren können, zu organisieren.

- Nominierungen, Wahlen und Berufungen
Bei Nominierungen, Wahlen und Berufungen von ehrenamtlichen Mitgliedern für alle satzungsgemäßen Gremien sind Frauen gleichberechtigt zu berücksichtigen.

- Grundsatzgespräche und Verhandlungen
Bei Grundsatzgesprächen und Verhandlungen mit Verbänden, Gremien und Organisationen werden Frauen beteiligt.

- Mädchen- und Frauenvertretung
Die Interessen aller weiblichen Mitglieder werden im STB-Präsidium durch die Vizepräsidentin Frauen vertreten.

VI. Organisationsformen
- Bei Anberaumung von Sitzungen, Tagungen, Seminaren, Lehrgängen u.ä. sollte auf die häuslich-familiäre und berufliche Situation der Frauen Rücksicht genommen werden.

Ort, Zeit und Dauer der Veranstaltung sind gemäss Tagesordnung bekanntzugeben.

- Zur Reduzierung der Arbeitsbelastung werden neue Formen der Aufgabenverteilung erprobt und umgesetzt.

- Für Frauen, die neue Führungspositionen übernehmen, wird eine partnerschaftliche Unterstützung durch eine Funktionärin gegeben (Coaching-Projekt nach dem Subsidiaritätsprinzip = Hilfe zur Selbsthilfe).

- In Protokollen, Lehrgangsausschreibungen u.ä. wird sowohl die weibliche als auch die männliche Sprachform verwendet.

- Bei genehmigten Sitzungen, Tagungen, Seminaren und Lehrgängen kann für die Kinderbetreuung zu Hause Kostenerstattung bei der Geschäftstelle des STB beantragt werden. Im Haushaltsplan des STB wird dies geregelt.

VII. Umsetzung und Fortschreibung
Für die Umsetzung und Fortschreibung (Erfolgskontrolle) des Frauenförderplans zeichnet der Landesfrauenausschuss des Saarländischen Turnerbundes verantwortlich.

Verantwortlich für die Einhaltung des Frauenförderplans ist das Präsidium des Saarländischen Turnerbundes.

VIII. Der Frauenförderplan tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.


Antrag zu Kinderbetreuungskosten
Kinderbetreuungskosten können für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, die im Haushalt der ehrenamtlich Tätigen leben und deren Betreuung nicht anderweitig sichergestellt ist, beantragt bzw. gewährt werden.

Der zu gewährende Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten regelt der Hauptausschuss des Saarländischen Turnerbundes, jedoch höchstens für vier (4) Zeitstunden (einschl. An- und Abfahrt).

Dies gilt nur im Rahmen der hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, die jährlich im Haushaltsplan des Saarländischen Turnerbundes ausgewiesen werden.

Entsprechende Anträge sind an die Geschäftstelle des Saarländischen Turnerbundes, Hermann-Neuberger-Sportschule, Geb. 54, 66123 Saarbrücken, unter Beifügung der entsprechenden Einladung / Teilnahmebestätigung zu richten. Die Vordrucke können bei der Geschäftsstelle angefordert werden.